Häufig gestellte Fragen
Was ist dieses Online-Programm zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz?Dieses Programm ist ein digitales Instrument, mit dem Fachkräfte strukturiert Hinweise und Verdachtsmomente zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfassen und einschätzen können, ob ein Risiko vorliegt und wie hoch dieses ist. Die Online-Eingaben sollen helfen, Beobachtungen systematisch zu dokumentieren und die nächsten Schritte zu planen.Für wen ist das Programm gedacht?Das Programm richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiter:innen von Jugendhilfeeinrichtungen, Lehrkräfte, Therapeut:innen und andere Professionelle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und eine Gefährdungseinschätzung durchführen müssen oder darüber beraten möchten.Muss ich mich anmelden oder ein Konto erstellen?Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich Deine E-Mail Adresse, damit Du den Verlauf speichern kannst und ggf. später erneut darauf zugreifen kannst bzw. für unsere statistische Auswertung, welche natürlich anonymisiert verlaufen wird.Was passiert mit meinen Eingaben?Du kannst jederzeit deine Eingabe zwischenspeichern und später erneut online darauf zugreifen. Am Ende deiner Einschätzung besteht die Möglichkeit, dass Du Dir eine PDF-Datei herunterladen kannst, die Du abspeichern kannst. Du kannst auch Pseudonamen oder Abkürzungen für die Familien bzw. Personen verwenden, falls Du Dich bezüglich der Schweigepflicht absichern möchtest.Kann ich das Tool mehrfach für denselben Fall nutzen?Ja – insbesondere bei länger laufenden Fällen kann es sinnvoll sein, den Einschätzungsprozess im Zeitverlauf neu zu durchlaufen, um Veränderungen in der Situation zu dokumentieren.Was ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)" und warum ist sie wichtig?Eine InsoFa ist eine speziell ausgebildete Fachkraft, die beratend bei der Gefährdungseinschätzung unterstützt. Sie hilft, Unsicherheiten zu reduzieren und zu klären, ob eine Meldung an das Jugendamt sinnvoll ist. Die Hinzuziehung ist in bestimmten Fällen nach § 8a und § 8b SGB VIII bzw. § 4 KKG vorgesehen.Muss ich nach der Online-Einschätzung das Jugendamt informieren?Das Online-Tool unterstützt Dich bei der Einschätzung, ersetzt aber keine rechtliche Meldepflicht. Wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, folgt der gesetzliche Schutzauftrag: dann sollte in der Regel eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt erfolgen.Kann ich das Programm nutzen, wenn ich mir unsicher bin?Ja – gerade bei Fragen oder Unsicherheiten hilft das strukturierte Tool, Beobachtungen zu ordnen und abzuwägen, ob weitere Schritte wie Beratung durch eine InsoFa oder eine Meldung nötig sind.Wie wird mit Daten von Kindern und Familien umgegangen?Personenbezogene Daten sollten immer pseudonymisiert oder anonymisiert eingegeben werden, damit aus dem Tool keine sensiblen Informationen ohne rechtliche Grundlage weitergegeben werden.An wen kann ich mich wenden, wenn ich technische Fragen habe?Hier könnten unsere technischen Supportkontakt stehen (E-Mail, Telefonnummer, Erreichbarkeit).Was mache ich, wenn ich fachliche Fragen zum Kinderschutz habe?Für fachliche Fragen zur Gefährdungseinschätzung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer InsoFa oder einer qualifizierten Fachberatung.